Erklärung zur Länderöffnungsklausel, Windabstandsregelung

Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Nina Scheer zur namentlichen Abstimmung über das Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen (Drs. 18/1310, 18/1580, 18/1702 Nr. 1.4, 18/1900) am 27. Juni 2014:

Bereits während der Verhandlungen zum Energiekapitel des Koalitionsvertrages bestand der Koalitionspartner auf die Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen bei Windenergieanlagen. Mit der Verankerung der Länderöffnungsklausel im Koalitionsvertrag wäre ein Abrücken von diesem Vorhaben nur einvernehmlich möglich. Leider haben weder wirtschaftliche, energiesystematische, juristische, klimapolitische noch naturschutzfachliche Argumente, die in Stellungnahmen, Gesprächen und Anhörungen erklärt wurden, eine dahingehendes Einvernehmen erwirken können.

Ich stimme somit in Orientierung am Koalitionsvertrag zu.