Nina Scheer zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 7. Mai 2014 zum gleichnamigen Tagesordnungspunkt am 8. Mai 2014 mit namentlicher Abstimmung:
Stenografischer Bericht Plenarprotokoll 18/33
Beratung des Antrags der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Jürgen Trittin, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kündigung bilateraler Kooperationen im Bereich der Nutzung atomarer Technologien
Drucksache 18/1336 (neu)
Vizepräsidentin Petra Pau:
Die Kollegin Dr. Nina Scheer hat für die SPD-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Dr. Nina Scheer (SPD):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es muss klar sein, dass es keinen Widerspruch zwischen einer nationalen Atomausstiegspolitik und dem internationalen Verhalten bezüglich der sogenannten friedlichen Nutzung von Atomenergie geben darf. Das ist grundsätzlich klar; ich denke, auch allen hier im Raum Befindlichen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Daraus erschließt sich, dass keine in die Zukunft gerichteten, auf neue Investitionen zielenden Vereinbarungen in diesem Bereich geschlossen werden dürfen. In Ihrem Antrag wird erwähnt – das ist ein richtiger Kritikpunkt –, dass Indien dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag bis heute nicht beigetreten ist. Insofern ist es wichtig und richtig, dass uns dieser Antrag heute vorliegt.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Detlev Pilger [SPD])
Was wir aber brauchen – ich finde, dieser Antrag muss dafür die Tür öffnen –, ist eine öffentliche breite Bewusstwerdung über den Zusammenhang zwischen der zivilen und der kriegerischen Nutzung von Atomenergie. Vor ein paar Monaten gab es auf der europäischen Ebene Bemühungen, die Möglichkeiten der zivilen Nutzung von Atomenergie zu erleichtern. Auch europäische Staaten, die selber über Atomwaffen verfügen, haben sich dafür starkgemacht. Das waren insbesondere Großbritannien und Frankreich. Aber auch Lettland und andere Zulieferstaaten waren darunter.
Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen der kriegerischen Nutzung und der friedlichen Nutzung von Atomenergie. Ein Staat, der Atomenergie nicht zu friedlichen Zwecken nutzt, ist nicht in der Lage, sich ein Atomwaffenarsenal aufzubauen. Das muss uns bewusst sein. Insofern ist es wichtig, darauf zu schauen, was dieser wichtige Vertrag der Nuklearen Nichtverbreitung von uns verlangt. Er verlangt, dass die Zahl der Atomwaffen reduziert wird, dass diese Waffen abgeschafft werden. Im Gegenzug versprechen Staaten, die über keine Atomwaffen verfügen, dass sie sich solcher nicht bemächtigen werden. Aber wir sind heute weit von einer atomwaffenfreien Welt entfernt. Insofern ist es wichtig, auf diese Verknüpfung hinzuweisen.
Ich erwähne das an dieser Stelle, weil diese Verknüpfung natürlich immer, wenn wir über die zivile Nutzung von Atomenergie sprechen, mitschwingen muss. Insofern ist das an dieser Stelle ein wichtiger und in der Zukunft ein ganz wesentlicher Faktor. Wir kommen nicht von der Atomenergie herunter, wenn wir das Problem mit den Atomwaffen nicht lösen können.
Die SPD-Fraktion hat 2012 den Antrag eingebracht, dass die Atomverträge zwischen Deutschland und Brasilien sowie zwischen Deutschland und Argentinien in eine Kooperation dahin gehend überführt werden sollen, erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu fördern und auszubauen. Einen gleichlautenden Antrag hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Es gab allerdings keinen gleichlautenden Antrag zu dem Vertrag mit Indien. Auch das ist ein Fakt. Insofern stelle ich an dieser Stelle fest, dass wir es trotz unserer Kehrtwende hierzulande, weg von der zivilen Nutzung der Atomenergie, und zwar nicht erst seit dieser Legislaturperiode, versäumt haben, diese beiden Abkommen, die seit Jahrzehnten laufen – mit Indien seit 1972 und mit Brasilien etwas später –, kritisch zu untersuchen bzw. deutlich zu machen, dass wir daran nicht festhalten wollen.
Wir haben dabei auch versäumt, genauer hinzuschauen, ob wir aus sicherheitspolitischen Gründen und aufgrund von Passagen in diesen Verträgen möglicherweise verpflichtet sind, an diesen Verträgen festzuhalten, und ob es möglich ist, diese Verträge entsprechend weiterzuentwickeln. Auch dazu kam es nicht. Dieses schwere Versäumnis können und sollten wir im Zuge entsprechender Anträge nachholen.
Ich denke, ich brauche nicht extra aus der entsprechenden Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen vom 1. April 2014 zu zitieren, die diese sicherheitspolitischen Fragen aufgreift.
Der vorliegende Antrag enthält im Wesentlichen zwei Forderungen, nämlich zum einen, die Verträge mit Brasilien und Indien aufzukündigen, und zum anderen, in eine Förderung einzusteigen. Bezüglich der Förderung kann man feststellen, dass immerhin schon ein Milliardenprogramm für Indien aufgelegt worden ist. 1 Milliarde Euro ist dafür vorgesehen.
Bezüglich der Kündigung ist zu sagen: Es ist eine ernstzunehmende Fragestellung,
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
welche Bestimmungen in den Verträgen uns veranlassen müssen, aus den Verträgen auszusteigen. Es ist aber eine genauso ernstzunehmende Herausforderung, darauf zu achten, ob es Passagen gibt, an denen wir festhalten müssen, und was uns verleiten müsste, solche Verträge entsprechend weiterzuentwickeln.
(Zuruf der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Ich habe im Vorfeld dieser Debatte versucht, zu erreichen, dass wir den Austausch, den wir dringend brauchen, im parlamentarischen Prozess hinbekommen. Ich habe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebeten, von der namentlichen Abstimmung heute abzusehen und die Abstimmung zu vertagen. Wir haben uns unter den Fraktionen darüber ausgetauscht. Ich hätte es für richtig befunden, solche Fragen in den Ausschüssen zu debattieren.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Kollegin Scheer, ich habe gerade die Uhr angehalten und muss Sie fragen, ob Sie eine Frage oder Bemerkung der Kollegin Haßelmann zulassen.
Dr. Nina Scheer (SPD):
Ja.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Bitte.
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Frau Präsidentin, und vielen Dank auch, Frau Scheer. – Sie haben darauf hingewiesen, dass Sie uns gebeten haben, diesen Antrag heute zurückzustellen und ihn in den Fachausschüssen zu beraten. Ich glaube, es ist sachlich völlig klar, dass wir das aus einem Grund nicht tun können. Am 15. Mai steht nämlich die Verlängerung des Atomabkommens zwischen Indien und Deutschland an. Wenn wir heute Ihrem Anliegen stattgegeben hätten, dann würde als laufendes Geschäft der Bundesregierung, der Sie als SPD-Fraktion angehören, der Atomvertrag mit Indien einfach so verlängert werden.
(Max Straubinger [CDU/CSU]: Der wird sowieso verlängert!)
Da wir als Fraktion wollen, dass dieser Atomvertrag mit Indien nicht verlängert wird, muss heute über unseren Antrag entschieden werden. Es steht doch der Möglichkeit, über Brasilien oder die Hermesbürgschaften sehr grundsätzlich zu reden, nichts im Wege, wenn wir heute diesen Antrag in namentlicher Abstimmung beschließen. Dazu kann sich dann jede und jeder Abgeordnete entsprechend verhalten.
Sie haben als SPD-Fraktion in der letzten Legislaturperiode auch zwei Anträge dazu eingebracht. Deshalb verstehe ich nicht, warum Sie unsere Argumente nicht nachvollziehen können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Dr. Nina Scheer (SPD):
Bezüglich Indien – hier wurde das Abkommen mit Indien mit der Kündigungsfrist zum 15. Mai angesprochen – gab es in den letzten Jahren keine Anträge, in denen die Kündigung gefordert wurde. Das bezog sich auf Brasilien.
Mir ist nicht entgangen, dass ein Ablauf der Frist bevorsteht. Wenn ich Ihnen sage, Sie hätten den Antrag auch früher stellen können, dann nur auf Ihre Nachfrage hin. Denn ich weiß selber, dass wir alle uns früher damit hätten befassen können.
Nichtsdestotrotz enthält der Antrag mehrere Punkte. Das Abkommen mit Indien ist nur ein Punkt von vielen.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber ein sehr wesentlicher!)
– Wenn es ein sehr wesentlicher wäre, dann frage ich mich, warum man das nicht etwas sortierter im Vorfeld behandelt hat. Warum hat man das nicht trennen können? Warum musste man das in einem Paket machen? Das weckt bei mir den Eindruck – diesen Eindruck teilen, glaube ich, auch viele in unserer Fraktion –, dass wir etwas vorgeführt werden sollen mit einem Abstimmungsverhalten, was zwar zu Inkongruenzen mit einem früheren Verhalten führt, aber nur partiell.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Das ist nicht sachgerecht, und ich finde es auch nicht fair. Ich finde es nicht sachgerecht im Umgang mit diesen ernstzunehmenden Fragestellungen.
Ich finde es zwar richtig, dass Sie das thematisieren. Aber in dieser Form sind wir nicht dazu in der Lage, uns damit sachgerecht auseinanderzusetzen, und haben keine Möglichkeit, uns darüber parlamentarisch auszutauschen.
(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kündigen Sie den Vertrag einfach!)
Insofern halte ich meine Kritik aufrecht.
Ich möchte hinzufügen, dass ich einen Blick in die Verträge geworfen habe. Tatsächlich verlängert sich der betreffende Vertrag mit Indien automatisch, wenn wir nicht bis zum 15. Mai gekündigt haben. Aber es gibt jederzeit eine Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von zwölf Monaten. Angesichts der Tatsache, dass der Vertrag mit Indien aus dem Jahr 1972 stammt, dass wir Zeit benötigen, um uns mit den infrage stehenden Punkten auseinanderzusetzen, und in Anbetracht des Umfangs der Thematik sind zwölf Monate kein Zeitraum, der nicht zu verkraften wäre. Wenn ich Ihren Antrag lese, dann komme ich zu dem Schluss, dass es überwiegend Ihre Absicht ist, dass wir nicht in der Lage sein sollen, uns damit sachgerecht auseinanderzusetzen und darüber zu debattieren. Das finde ich schade. Warum geben Sie uns mit Ihrem Antrag nicht die Möglichkeit eines parlamentarischen Prozesses?
(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie kriegen den Antrag hinterher!)
Das wäre des Parlaments würdig. Ich finde es nicht korrekt, dass uns hier keine entsprechende Möglichkeit gegeben wurde.
(Beifall bei der SPD)
Sie haben nicht zugestimmt, dass das an den Ausschuss verwiesen und dann dort beraten wird. Wir hatten darüber gesprochen, das mit öffentlichen Anhörungen zu begleiten. Aber auch dem wurde nicht entsprochen.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Kollegin Scheer, ich habe die Uhr schon wieder angehalten, da es noch einen Frage- bzw. Bemerkungswunsch gibt. Aber bevor wir darüber verhandeln, ob Sie den zulassen, bitte ich erst einmal alle Kolleginnen und Kollegen, die erfreulicherweise schon im Plenum des Bundestages erschienen sind – wahrscheinlich in froher Erwartung der demnächst folgenden namentlichen Abstimmung –, sich einen Sitzplatz zu suchen und die Möglichkeit zu geben, dass wir den Ausführungen der Kollegin Scheer und derjenigen, mit denen sie jetzt gegebenenfalls in einen direkten Austausch tritt, folgen. Ich bin fest davon überzeugt, dass für jeden gewählten Parlamentarier und jede gewählte Parlamentarierin des 18. Deutschen Bundestages ein Sitzplatz existiert. Das gilt im Übrigen auch für die Mitglieder der Bundesregierung.
Frau Scheer, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Kotting-Uhl?
Dr. Nina Scheer (SPD):
Ich bin zwar schon fast fertig, aber gut.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Dann hat die Kollegin Kotting-Uhl das Wort.
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Scheer, ich möchte Ihnen zuerst einmal danken für Ihren wirklich differenzierten Umgang mit unserem Antrag. Das ist sehr wohltuend; denn es gab heute ja auch schon andere Beiträge.
Ich will Ihnen erklären, warum wir diesen Antrag jetzt eingebracht haben. Ich habe das bereits in meiner Rede angerissen, will es aber noch einmal betonen. Wir haben am 28. März die Antwort auf unsere Kleine Anfrage bekommen und dann realisiert, dass sich das infrage stehende Abkommen verlängert, wenn wir nicht bis zum 15. Mai – in einer Woche – reagieren. Wir haben daraufhin sofort einen Brief an die Bundesumweltministerin geschrieben mit der Bitte, dieses Abkommen nun zu kündigen. Ich habe mir, ehrlich gesagt, reichlich Hoffnung gemacht – die drei für dieses Abkommen zuständigen Ministerien, Wirtschaftsministerium, Umweltministerium und Auswärtiges Amt, sind in SPD-Hand, und wir waren uns in der letzten Legislaturperiode mit der SPD einig darüber, dass die Fortführung solcher Abkommen mit unserem deutschen Atomausstieg im Grundsatz nicht kongruent ist –, dass es keine großen Probleme gibt und dass das in die Hand genommen wird. Erst als keine Reaktion von Frau Hendricks kam, haben wir diesen Antrag geschrieben. Deswegen ist die Frist nun so kurz.
Abgesehen davon möchte ich fragen: Was hindert Sie, wenn Sie und andere Mitglieder der SPD im Kern mit uns übereinstimmen, daran, Ihrerseits Frau Hendricks, Herrn Gabriel und Herrn Steinmeier noch einmal zu bitten, die Frist innerhalb von einer Woche wahrzunehmen und ein deutliches Zeichen zu setzen?
Dr. Nina Scheer (SPD):
Ich stimme darin überein – ich denke, das teilen viele meiner Fraktionskollegen –, dass das eine bedeutsame Frage ist und dass es nicht hinnehmbar ist, dass Teile des Abkommens darauf zielen, an einer friedlichen Kooperation zur zivilen Nutzung der Kernenergie festzuhalten, als ob es keinen deutschen Atomausstieg gäbe.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Das kann so nicht weiterlaufen. Es gibt aber auch Stimmen, die sagen: Das ist nicht das Maßgebliche des Abkommens. Maßgeblich ist, dass wir Teile des Abkommens brauchen, um gewisse Sicherheitsanforderungen aufrechtzuerhalten. – Eigentlich sind das Äußerungen, die vor den Doppelpunkt gezogen sind. Wir müssten uns jetzt damit befassen. Aber genau eine solche Befassung kann nicht stattfinden, weil wir heute darüber abstimmen.
Wir würden diese Frist, die jetzt ansteht, tatsächlich verpassen. Das denke auch ich. Aber eine sachgerechte Auseinandersetzung erfordert das auch. Wir alle hätten uns früher damit befassen müssen; ich möchte die Schuld gar nicht bei Ihnen suchen. Da wir das nicht getan haben, sind wir hier und heute an dem Punkt, dass die Befassung ausgeblieben ist. Uns bleibt nichts anderes übrig, als heute zu entscheiden, dass wir uns erst noch damit befassen müssen. Wir können nicht von heute auf morgen für alle über 600 Abgeordneten sprechen. Das ist nicht möglich in dieser Zeit.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Insofern kann es an dieser Stelle nur dabei bleiben, dass dieser Antrag in die parlamentarische Beratung hätte gehen müssen. Davon kann ich nach meiner festen Überzeugung mit Blick auf die vorliegenden Fragestellungen nicht abrücken. Insofern bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich dem nicht folgen kann.
(Beifall bei der SPD)
Eine kurze Bemerkung zu den Äußerungen meiner Koalitionskollegin Frau Motschmann wollte ich noch loswerden. Frau Motschmann, ich sehe es nicht so, dass die Bemühungen, die Energiewende auch weltweit zu einem Erfolg zu führen, sei es durch Förderprogramme, die wir auflegen, sei es durch Kooperationen, die wir früher übrigens auch bei der Atomenergie durchaus eingegangen sind, etwas mit Bevormundung zu tun hätten. Ich finde es grundlegend falsch, zu behaupten, dass die Bestrebungen nach einer umweltfreundlichen, klimaneutralen und von fossilen Ressourcen unabhängigen Energieversorgung, die wir weltweit in Gang bringen wollen, und zwar aus der Überzeugung heraus, dass das weltweit ein Erfordernis ist, etwas mit Bevormundung zu tun haben. Das ist keine Position, der wir zustimmen könnten, und deshalb weise ich das zurück.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Abschließend möchte ich mit Blick auf meine vorigen Ausführungen und meine Einschätzung, dass wir die parlamentarischen Beratungen über die vorliegenden Abkommen dringend bräuchten, nur bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass ein eventuell ablehnendes Abstimmungsverhalten der Mitglieder meiner Fraktion nicht repräsentativ ist und keinen Aufschluss über die Positionierung meiner Fraktion in der Sache geben kann. Das ist jetzt meine Einschätzung. Das heißt nicht, dass wir uns enthalten könnten. Auch Sie wissen, was im Koalitionsvertrag steht. Ich kann nicht für alle Fraktionskollegen sprechen im Hinblick darauf, wie sie mit dieser Frage umgehen. Ich werde den Antrag ablehnen, nicht weil ich viele Teile daraus nicht mittragen könnte, sondern weil ich es nicht richtig finde, wie an dieser Stelle mit den betreffenden Fragestellungen umgegangen wird.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Zur Rede in der Mediathek des Deutschen Bundestages abzurufen.
Foto: Deutscher Bundestag