Die Begründung, mit der Vizekanzler Rösler gestern das Nein der Bundesregierung gegenüber einem eigenen NPD-Verbotsantrag des Bundestages erklärte, wertet Nina Scheer, SPD-Bundestagsdirektkandidatin aus Lauenburg/Stormarn-Süd als mangelnde Verfassungstreue:
„Von einem Vizekanzler sollte eine Nation erwarten dürfen, dass rechtsextreme Gesinnung nicht bagatellisiert wird. Wäre Rechtsextremismus – wie von Rösler erklärt – eine bloße Dummheit, gäbe es nicht die in Art. 21 Grundgesetz verankerte Feststellung, dass Parteien, ‚die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen’ verfassungswidrig sind.“.
Wer Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit bagatellisiert, vermittele den Eindruck, das Wertegerüst unserer Verfassung geringzuschätzen. Die Klassifizierung von Rechtsextremismus als bloße Dummheit sei ein Freifahrtschein für verfassungsfeindliche Gesinnung.
Zu der Frage nach einem NPD-Verbotsantrag erklärt Scheer: „Die Möglichkeit eines scheiternden Verbotsantrages entbindet nicht von der Pflicht, Maßnahmen zum Schutz der Grundwerte unserer Verfassung wahrzunehmen.“