Fracking-Entwurf nicht ausreichend

„Eine detaillierte Analyse der Umweltauswirkungen von Fracking, verbunden mit einem Verbot des Frackings in Wasserschutzgebieten ist nicht ausreichend“, kritisiert Nina Scheer, SPD-Bundestagsdirektkandidatin für den Wahlkreis Lauenburg/Stormarn-Süd den durch die Bundesminister Altmaier und Rösler am Montag (25.02.) vorgelegten Entwurf über Regeln für Fracking. Bei dem Fracking-Verfahren wird ein Chemikalien-Gemisch in tiefe Gesteinsschichten gepresst, um hierdurch Erdgas zu fördern. Die Chemikalien verbleiben dabei im Boden – mit unklaren Spätfolgen. Auch für die Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg werden für das sogenannte Erlaubnisfeld Schwarzenbek auf Genehmigungsseite derzeit vorbereitende Maßnahmen für Fracking getroffen. „Die nun vorgesehene Umweltverträglichkeitsprüfung sowohl für die Aufsuchung von Lagerstätten als auch für die eigentliche Förderung des Erdgases kann lediglich der Analyse solcher Umweltgefährdungen dienen, die heute als Aus- und Folgewirkungen von Fracking bekannt sind“, erläutert Scheer. „Aus unseren vielfältigen Erfahrungen mit Altlasten muss die Konsequenz gezogen werden, Umwelteinwirkungen zu untersagen, deren Folgewirkungen nicht auszuschließen sind“, argumentiert Scheer. Es sei nicht vertretbar, aus dem Streben nach niedrigen Energiepreisen und Importunabhängigkeit unabsehbare Umweltrisiken und Folgekosten zu Lasten nachfolgender Generationen in Kauf zu nehmen, wenn umweltverträgliche Energiegewinnungsformen verfügbar sind, so Scheer weiter. Zudem lenke das Kostenargument davon ab, dass die kostengünstigste Energieversorgung nur durch einen schnellst möglichen Umstieg auf regenerative Energien zu erreichen sei. Ein Verbot von Fracking in Wasserschutzgebieten, im Kreis Stormarn für Glinde, sei zwar grundsätzlich zu begrüßen. Das Verbot treffe aber keine entsprechende Vorsorge für die vielen Trinkwassergebiete, für deren Schutz es einer ebenso klaren Entscheidung bedürfe, so Scheer. Es gebe keinen plausiblen Grund für eine Unterscheidung zwischen der Handhabung von Wasserschutzgebieten und Trinkwassergebieten: „Wie rechtfertigt sich ein Verbot von Fracking in Wasserschutzgebieten, wenn es in Trinkwassergebieten grundsätzlich erlaubt bleibt?“, hinterfragt Scheer den Entwurf der Bundesminister.